Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die freiberufliche Tätigkeit einer personenidentischen Ärzte-GbR
            
          Beabsichtigt eine ärztliche Gemeinschaftspraxis neben der Erbringung freiberuflicher Leistungen auch gewerblich tätig zu werden, kann die Abfärbewirkung des §15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dadurch vermieden werden, dass die gewerbliche Betätigung von einer zweiten Personengesellschaft der gemeinschaftlich tätigen Ärzte ausgeübt wird.
          
            
          Bundesfinanzhof, IV R 11/97, Urteil vom19.02.1998
            Fundstelle: BStBl 1998 II, S.603
  
            Diese Rechtslage wird auch von der Finanzverwaltung bestätigt unter der Überschrift:
            
 
            Steuerrechtliche Behandlung des Verkaufs von Kontaktlinsen nebst Pflegemitteln, von Mundhygieneartikeln sowie von Tierarzneimitteln durch ärztliche Gemeinschaftspraxen
            
            Bundesministerium der Finanzen, Erlass (koordinierter Ländererlass)vom14.05.1997, IV B 4 -S-2246 -23/97,
            Fundstelle: BStBl 1997 I, S. 566; LEXinform0138437I.
        zurück